I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eheleute, die für das Streitjahr (1975) zur Einkommensteuer zusammen veranlagt worden sind. Die Frist zur Abgabe der Einkommensteuererklärung 1975 war ihnen antragsgemäß zunächst bis zum 28. Februar 1977 und anschließend bis zum 30. April 1977 verlängert worden. Am 19. August 1977 ging die Einkommensteuererklärung 1975 beim Beklagten und Revisionskläger (Finanzamt -FA-) ein. In der Erklärung, die von beiden Ehegatten unterschrieben worden war, wurde die Zusammenveranlagung beantragt.
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