Die Beschwerdegegnerin (Bgin.), eine GmbH, wurde im Jahre 1946 mit einem Stammkapital von 150.000 RM von den Kaufleuten A und B gegründet. Die Gesellschafter übernahmen je 50 v.H. der Geschäftsanteile. Sie brachten in Anrechnung darauf die bisher von ihnen betriebene OHG in die GmbH ein.
Streitig ist in der Rechtsbeschwerde (Rb.) noch die Behandlung von Zinsen auf Gesellschafterdarlehen und von Kosten einer Sonderprüfung und Steuerberatung.
1. Zinsen auf Gesellschafterdarlehen
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