I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) errichtete in den Jahren 1971 bis 1975 in A, Kreis B, ein Kurmittelhaus und ein Bürogebäude. Der Badebetrieb wurde im Jahre 1975 aufgenommen; noch in demselben Jahr wurden die Grundstücke mit den Gebäuden zwangsversteigert.
Am 15. März 1974 stellte die Klägerin beim Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt -FA-) einen Antrag auf Gewährung einer Investitionszulage nach § 1 Abs. 1 des Investitionszulagengesetzes (InvZulG) für Teilherstellungskosten des Jahres 1973.
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