BFH - Urteil vom 20.05.1987 (II R 44/84) - DRsp Nr. 1996/12577
BFH, Urteil vom 20.05.1987 - Aktenzeichen II R 44/84
DRsp Nr. 1996/12577
»War ein gemäß § 164AO (1977) unter Vorbehalt der Nachprüfung erlassener Steuerbescheid erfolglos angefochten und sind für die Dauer der Aussetzung Vollziehungszinsen festgesetzt worden, so rechtfertigt die spätere Herabsetzung der Steuerschuld gemäß § 164 Abs. 2AO (1977) insoweit, als sie dem Grunde und der Höhe nach unter Vorbehalt der Nachprüfung festgesetzt worden war, eine Änderung des Zinsbescheides gemäß § 175 Abs. 1 Nr. 2AO (1977).«