Der ledige Kläger und Revisionskläger (Kläger) arbeitete von 1971 bis Mitte Oktober 1978 in A als Bauingenieur. Anschließend war er arbeitslos. Ab März 1979 war er wiederum in A als Bauleiter nichtselbständig tätig. Am 13. Oktober 1978 meldete er sich mit zweitem Wohnsitz in A an, wo er eine 36 qm große Wohnung gemietet hatte. Den ersten Wohnsitz behielt er in B bei, wo er seit 1975 zusammen mit seinem Bruder Miteigentümer des elterlichen Wohnhauses war. An diesem Grundstück war der Mutter ein Nießbrauchsrecht eingeräumt, während die Brüder die Hausaufwendungen einschließlich der restlichen Tilgung zu tragen hatten.
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