EStG (1983) § 7b Abs. 1 S. 3, Abs. 6 S. 1, § 21 Abs. 2 Alt. 1;
Fundstellen:
BB 1991, 1037
BB 1991, 1241
BFHE 163, 557
BStBl II 1991, 570
Vorinstanzen:
Niedersächsisches FG,
BFH - Urteil vom 21.02.1991 (IX R 199/87) - DRsp Nr. 1996/10956
BFH, Urteil vom 21.02.1991 - Aktenzeichen IX R 199/87
DRsp Nr. 1996/10956
»Nach Hinzuerwerb des Miteigentumsanteils an einem Einfamilienhaus nach der Scheidung kann der nunmehrige Alleineigentümer die erhöhten Absetzungen gemäß § 7bEStG nur von der Hälfte der Höchstbemessungsgrundlage in Anspruch nehmen. Es ist nicht zulässig, die erhöhten Absetzungen nach dem bisherigen Anteil an den Gebäudeherstellungskosten zu bemessen.«
Normenkette:
EStG (1983) § 7b Abs. 1 S. 3, Abs. 6 S. 1, § 21 Abs. 2 Alt. 1;
Gründe:
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Steufa-Z" abrufen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.