Streitig ist der Zeitpunkt einer Anzahlung, die mittels einer Banküberweisung auf ein Sperrkonto geleistet wird.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) betreibt in Berlin (West) einen ...betrieb. Im Dezember 1977 schloß sie mit der Firma A (Italien) Kaufverträge über die Lieferung von ...maschinen ab. Die Verträge wurden am 14. Dezember 1977 von der Klägerin und am 28. Dezember 1977 von der Lieferantin unterzeichnet. Nach den vereinbarten Zahlungsbedingungen waren zu zahlen "30 % sofort nach Unterzeichnung der Kaufverträge und nachdem die Käuferin vom Lieferanten eine unwiderrufliche Bankbürgschaft einer deutschen Großbank in Höhe der Anzahlung erhalten hat".
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