BFH - Urteil vom 22.07.1987
I R 224/83
Normen:
DBA-Großbritannien Art. XIII;
Fundstellen:
BFHE 150, 546
BStBl II 1987, 842
Vorinstanzen:
FG Münster,

BFH - Urteil vom 22.07.1987 (I R 224/83) - DRsp Nr. 1996/12697

BFH, Urteil vom 22.07.1987 - Aktenzeichen I R 224/83

DRsp Nr. 1996/12697

»Einkünfte eines Gastlehrers aus Großbritannien aus einer Lehrtätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland sind nur dann gemäß Art. XIII DBA-Großbritannien steuerfrei, wenn der Aufenthalt des Gastlehrers in der Bundesrepublik Deutschland zwei Jahre nicht übersteigt. Bei längerem Aufenthalt gewährt Art. XIII DBA-Großbritannien auch für die in den ersten beiden Aufenthaltsjahren erzielten Einkünfte aus Lehrtätigkeit keine Steuerbefreiung.«

Normenkette:

DBA-Großbritannien Art. XIII;

Gründe:

I. Streitig ist, ob Einkünfte der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) aus ihrer Lehrtätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesrepublik) nach dem deutsch-britischen Doppelbesteuerungsabkommen steuerfrei zu belassen sind.

Die Klägerin verlegte im Jahre 1975 ihren Wohnsitz aus Großbritannien in die Bundesrepublik. Sie ist seit 19. Juli 1975 mit dem Kläger und Revisionskläger (Kläger) verheiratet.