I. Streitig ist, ob Einkünfte der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) aus ihrer Lehrtätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesrepublik) nach dem deutsch-britischen Doppelbesteuerungsabkommen steuerfrei zu belassen sind.
Die Klägerin verlegte im Jahre 1975 ihren Wohnsitz aus Großbritannien in die Bundesrepublik. Sie ist seit 19. Juli 1975 mit dem Kläger und Revisionskläger (Kläger) verheiratet.
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