I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine durch privatschriftlichen Vertrag vom 16. Dezember 1972 gegründete GmbH & Co. KG. Komplementärin wurde die H-GmbH. Alleiniger Kommanditist wurde O mit einer Einlage in Höhe eines Nominalwertes von 1,5 Mio DM. Der Gesellschaftsvertrag sah vor, daß O seine Einlageverpflichtung durch Einbringung des bis dahin von ihm betriebenen Einzelunternehmens mit allen Aktiva und Passiva zu den Buchwerten erfüllen sollte.
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