BFH - Urteil vom 22.09.1987 (IX R 15/84) - DRsp Nr. 1996/12741
BFH, Urteil vom 22.09.1987 - Aktenzeichen IX R 15/84
DRsp Nr. 1996/12741
»Setzt sich eine Gesamthandsgemeinschaft über ein Grundstück durch Realteilung mit Spitzenausgleich auseinander, so liegt ein entgeltliches Rechtsgeschäft für den über die Gesamthandsbeteiligung des Erwerbers hinausgehenden Anteil vor. Die Veräußerung des Grundstücks innerhalb der Spekulationsfrist von zwei Jahren führt nur bezüglich dieses Anteils zu einem Spekulationsgewinn.«