I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) war geschäftsführender Gesellschafter der ... GmbH & Co. KG (KG). Im Jahre 1973 wurde über das Vermögen der KG das Konkursverfahren eröffnet. Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt -FA-) erließ gegenüber dem Kläger einen Haftungsbescheid über Lohnsteuer, Kirchensteuer, Ergänzungsabgaben und Stabilitätszuschlag nebst Säumniszuschlägen. Nach erfolglosem Einspruch erhob der Kläger Klage, zu deren Begründung er sich auf die Verjährung der Erstschuld der KG berief.
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