I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine GmbH, deren Stammkapital von ursprünglich 20.000 DM mehrfach erhöht wurde. Durch Gesellschafterbeschluß vom 1. April 1974 wurde das Stammkapital um 700.000 DM auf 2,35 Mio DM erhöht.
Die Klägerin erzielte in den für den Streitfall interessierenden Jahren nur Verluste. Der Gesamtverlust belief sich per 31. Dezember 1973 auf 4 Mio DM. Er erhöhte sich bis zum 31. Dezember 1978 auf rd. 11 Mio DM. Die Verluste bedingten eine Geldausstattung der Klägerin durch Darlehen, die ihr die Alleingesellschafterin gewährte. Der Stand der Darlehen betrug per 30. September 1979 10,8 Mio DM.
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