BFH - Urteil vom 26.02.1987 (IV R 26/85) - DRsp Nr. 1996/12586
BFH, Urteil vom 26.02.1987 - Aktenzeichen IV R 26/85
DRsp Nr. 1996/12586
»Im Falle der gewerbesteuerlichen Organschaft muß der negative Gewerbeertrag einer Organgesellschaft mit einem Rumpfwirtschaftsjahr vor Übernahme durch den Organträger auf einen (negativen) Jahresbetrag umgerechnet werden.«
Normenkette:
GewStG (vor 1986) § 10 Abs. 3 S. 1;
Gründe:
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