BFH - Urteil vom 26.08.1987 (I R 28/84) - DRsp Nr. 1996/12739
BFH, Urteil vom 26.08.1987 - Aktenzeichen I R 28/84
DRsp Nr. 1996/12739
»Das Einkommen einer Aktiengesellschaft kann dem Organträger im Rahmen einer körperschaftsteuerrechtlichen Organschaft nur zugerechnet werden, wenn der Gewinnabführungsvertrag vor Ablauf des Wirtschaftsjahres, für das er erstmals angewendet werden soll, in das Handelsregister eingetragen worden ist.«