I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Landwirtseheleute. In ihrem landwirtschaftlichen Betrieb werden Kartoffeln, Zuckerrüben und Getreide angebaut. Nach den unbestrittenen Feststellungen des Beklagten und Revisionsklägers (Finanzamt -FA-) bestehen an den landwirtschaftlich genutzten Flächen folgende Eigentumsverhältnisse:
Allein-Eigentum Ehemann 101241 ha
Allein-Eigentum Ehefrau 94680 ha
gemeinschaftliches Eigentum
der Eheleute zu je 1/2 83531 ha
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279452 ha.
Mit Verfügung vom 21. Mai 1981 forderte das FA die Kläger auf, ab 1. Juli 1981 Bücher zu führen, weil der Wirtschaftswert der von den Klägern selbst bewirtschafteten Flächen mehr als 40.000 DM betrage.
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