BFH - Urteil vom 27.02.1987
III R 209/81
Normen:
EStG § 33 Abs. 2 S. 1;
Fundstellen:
BFHE 149, 240
BStBl II 1987, 432
Vorinstanzen:
FG Köln,

BFH - Urteil vom 27.02.1987 (III R 209/81) - DRsp Nr. 1996/12508

BFH, Urteil vom 27.02.1987 - Aktenzeichen III R 209/81

DRsp Nr. 1996/12508

»Aufwendungen für die Anschaffung eines PKW, den ein Steuerpflichtiger seinem Sohn schenkt, sind auch dann nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar, wenn der Sohn als Körperbehinderter auf die Nutzung eines Fahrzeugs angewiesen ist. Eine über den gesetzlichen Unterhaltsanspruch hinausgehende sittliche Verpflichtung zur Leistung solcher Zuwendungen besteht im allgemeinen nicht.«

Normenkette:

EStG § 33 Abs. 2 S. 1;

Gründe: