BFH - Urteil vom 27.09.1961
I 6/60 U
Normen:
EStG § 10 Abs. 1 Ziff. 4; KStG (1953) § 6 ; StAnpG § 6 Abs. 1, Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 1 Abs. 3 ;

BFH - Urteil vom 27.09.1961 (I 6/60 U) - DRsp Nr. 1998/16915

BFH, Urteil vom 27.09.1961 - Aktenzeichen I 6/60 U

DRsp Nr. 1998/16915

»Werden die ohne Berücksichtigung eines Verlustabzugs wertlosen Anteile an einer GmbH, die ihren Betrieb seit Jahren eingestellt hat und kein die Fortführung eines Gewerbebetriebs ermöglichendes Vermögen mehr besitzt, von einem Unternehmer nur zu dem Zweck entgeltlich erworben, um den Verlustabzug der GmbH aus Vorjahren für seine Unternehmen auszunutzen, so kann § 6 StAnpG zur Versagung des Verlustabzugs auch dann führen, wenn der Erwerb der Anteile bürgerlich-rechtlich wirksam ist.«

Normenkette:

EStG § 10 Abs. 1 Ziff. 4; KStG (1953) § 6 ; StAnpG § 6 Abs. 1, Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 1 Abs. 3 ;

Gründe:

I.

Streitig ist, ob bei der Körperschaftsteuerveranlagung der beschwerdeführenden GmbH für 1953 Verluste der Jahre 1950 bis 1952 vom Gewinn 1953 abgezogen werden dürfen (§ 6 KStG, § 10 Abs. 1 Ziff. 4 EStG 1953).