I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) schloß im Jahre 1971 eine Versicherung auf den Erlebens- oder Todesfall gegen jährlich gleichbleibende Prämien ab. Die Vertragsdauer betrug 20 Jahre, die Versicherungssumme 50.000 DM. Im Erlebensfall sollte der Kläger die Versicherungssumme in fünf Teilbeträgen zu je 10.000 DM nach Ablauf von 5, 10, 14, 17 und 20 Jahren seit Vertragsbeginn erhalten. Im Falle des Todes des Klägers während der zwanzigjährigen Vertragsdauer sollte seiner Ehefrau, der Klägerin und Revisionsbeklagten (Klägerin), die Versicherungssumme von 50.000 DM ohne Rücksicht auf bereits erbrachte Teilleistungen zustehen.
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