BFH - Urteil vom 28.04.1987 (IX R 7/83) - DRsp Nr. 1996/12669
BFH, Urteil vom 28.04.1987 - Aktenzeichen IX R 7/83
DRsp Nr. 1996/12669
»Werden einem Sportverein geschuldete Mitgliedsbeiträge als "Spenden" an einen in Abschn. 111 Abs. 2 EStR genannten Dachverband mit der Maßgabe gezahlt, daß dieser die Mitgliedsbeiträge an den zum unmittelbaren Spendenempfang nicht befugten Sportverein weiterleitet, so handelt es sich um einen Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts, der dem Spendenabzug nach § 10bEStG entgegensteht.«