I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine GmbH, unterhielt im Streitjahr (1979/80) einen Gewerbebetrieb. Gegenstand dieses Betriebs war die Herstellung und der Vertrieb von ...- erzeugnissen sowie der Handel mit ... Die Klägerin legte ihrer Gewinnermittlung ein abweichendes Wirtschaftsjahr vom 1. Juli bis zum 30. Juni zugrunde.
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