I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) betreibt ein Motorschiff, welches im Streitjahr 1980 ebenso wie in den vorangegangenen Jahren im internationalen Verkehr eingesetzt war. Das Schiff fuhr zunächst unter der Flagge der Bundesrepublik Deutschland (Bundesrepublik). Seit dem 14. August 1980 fuhr es unter der Flagge Panamas, blieb aber weiterhin im deutschen Seeschiffsregister eingetragen.
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