BFH - Urteil vom 28.11.1991 (I R 147/90) - DRsp Nr. 1996/11382
BFH, Urteil vom 28.11.1991 - Aktenzeichen I R 147/90
DRsp Nr. 1996/11382
»1. Übertragen die Kommanditisten einer GmbH & Co. KG bei deren Gründung auf diese die Mitunternehmeranteile an einer anderen Personengesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten, so kann der Wert der übertragenen Geschäftsanteile in analoger Anwendung des Stuttgarter Verfahrens bewertet werden.2. Sind die von den Kommanditisten erbrachten Pflichteinlagen durch den Preis bestimmt worden, der für die zu übertragenden Anteile mindestens zu erzielen war, so kann der Wert auch aus der vereinbarten und zum Bewertungsstichtag erbrachten Pflichteinlage abgeleitet werden.«