Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) beschränkt ihre Tätigkeit seit 1961 auf die Verwaltung eigenen Grundvermögens. Sie veräußerte im Jahre 1977 ein Grundstück zu einem Preis von 75.000 DM und erzielte dabei einen außerordentlichen Ertrag von 55.345 DM.
Sie beantragt, den Ertrag in den Kürzungsbetrag nach §
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