BFH - Urteil vom 29.04.1987
II R 262/83
Normen:
BewG § 74 S. 2;
Fundstellen:
BFHE 150, 67
BStBl II 1987, 594
Vorinstanzen:
FG Rheinland-Pfalz,

BFH - Urteil vom 29.04.1987 (II R 262/83) - DRsp Nr. 1996/12590

BFH, Urteil vom 29.04.1987 - Aktenzeichen II R 262/83

DRsp Nr. 1996/12590

»Eine Errichtung in Bauabschnitten ist gegeben, wenn ein baurechtlich genehmigtes Gebäude, einschließlich des Innenausbaus, nicht in zusammenhängender Bauentwicklung im planmäßig vorgesehenem Umfang bezugsfertig erstellt wird und die Unterbrechung der Bautätigkeit nicht nur technisch bedingt ist oder nicht nur vorübergehend erfolgt. Es kommt nicht darauf an, wie die Bauplanung und die Baugenehmigung lauten, sondern darauf, wie die Planung in die Tat umgesetzt wird. Persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen.«

Normenkette:

BewG § 74 S. 2;

Gründe: