Der inzwischen verstorbene K.M. war bis zum Tode von Frau S im Jahre 1970 mit 75 v.H., von da an mit 100 v.H., an einer GmbH beteiligt. Diese betrieb ihr Unternehmen, ein ...werk, auf einem Grundstück, das zunächst im Eigentum von K.M. (1/6), seiner Ehefrau, der Klägerin und Revisionsklägerin zu 1 -Klägerin zu 1- (1/6), Frau S (2/6) und den Eheleuten R (2/6) stand. Die auf dem Grundstück stehenden Gebäude wurden durch Kriegseinwirkung nahezu völlig zerstört. Aus diesem Grunde wurde 1952 der zwischen den Grundstückseigentümern und der GmbH bestehende Mietvertrag geändert. Als monatliche Miete wurden 1.050 DM vereinbart, "da die Vermietung seit der Zerstörung der Betriebsgebäude ... im wesentlichen nurmehr die Grundstücksfläche umfaßt".
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