I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) erwarb aufgrund notariellen Kaufvertrages vom 23. Juni 1981 ein Mietwohngrundstück für 404.663,37 DM, wovon 318.875 DM auf das 1928 errichtete Gebäude entfielen. Das Gebäude enthält 16 Wohnungen, die bei Vertragsschluß vermietet waren. Übergabestichtag war der 1. Oktober 1981.
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