BFH - Urteil vom 29.10.1991 (VIII R 2/86) - DRsp Nr. 1996/11405
BFH, Urteil vom 29.10.1991 - Aktenzeichen VIII R 2/86
DRsp Nr. 1996/11405
»Erfüllt die Übertragung eines Anteils an einer Personengesellschaft durch eine GmbH sowohl den Tatbestand der verdeckten Gewinnausschüttung (§ 6 Abs. 1 S. 2 KStG) als auch den der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils (§ 16 Abs. 1 Nr. 2EStG), dann hindert § 7 Abs. 1EStDV die Erfassung der verdeckten Gewinnausschüttung bei der GmbH nicht.«