BFH - Urteil vom 30.07.1991 (IX R 123/90) - DRsp Nr. 1996/11152
BFH, Urteil vom 30.07.1991 - Aktenzeichen IX R 123/90
DRsp Nr. 1996/11152
»Anschaffungsnaher Aufwand kann ausnahmsweise auch bei Instandsetzungsarbeiten entstehen, die zwar erst nach Ablauf von drei Jahren seit dem Erwerb des Gebäudes durchgeführt werden, aber einen schon im Zeitpunkt der Anschaffung vorhandenen erheblichen Instandhaltungsrückstand aufholen. Diese Fallgestaltung kommt in Betracht, wenn ein älteres Mietwohngebäude im Anschluß an den verbilligten Erwerb gleichsam in Raten erneuert und modernisiert wird.«