I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist persönlich haftender Gesellschafter einer KG. Eine bei dieser Gesellschaft durchgeführte Betriebsprüfung führte zu einer Erhöhung der steuerlichen Gewinne. Aufgrund der entsprechenden Mitteilung über die geänderte gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb der KG änderte der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt -FA-) den Einkommensteuerbescheid des Klägers für 1977 gemäß § 175 Abs. 1 Nr. 1 der Abgabenordnung (
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