I.
1 . Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine GmbH. Sie hat die für ihren Betrieb erforderlichen Anlagen von dem Besitzunternehmen A, Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GdbR), gepachtet. Die Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung im Sinne der höchstrichterlichen Rechtsprechung liegen vor.
In den Jahren 1983 und 1984 erhielt die Klägerin auf ihren Antrag Investitionszulagen zur Förderung der Beschäftigung gemäß §
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