BFH - Zwischenurteil vom 28.08.1991 (I R 37/91) - DRsp Nr. 1996/11240
BFH, Zwischenurteil vom 28.08.1991 - Aktenzeichen I R 37/91
DRsp Nr. 1996/11240
»Die Revision kann auch dann zulässig sein, wenn auf dem Briefbogen des Schreibens mit dem sie eingelegt wurde, eine Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft angeführt ist.«