Der BFH eröffnet mit einem aktuellen Urteil eine neue Gestaltungsmöglichkeit für Diensthandys. Die Richter erklärten ein Modell für zulässig, mit dem Arbeitgeber sämtliche Verbindungskosten für ein ursprünglich privat angeschafftes Handys steuer- und sozialabgabenfrei übernehmen können. Wie das genau funktioniert, erläutert dieser Beitrag.
Telefoniert ein Arbeitnehmer mit seinem privaten Smartphone für seinen Arbeitgeber, kann der die Kosten vollständig steuerfrei erstatten. Dafür muss jedoch nachgewiesen werden, welche Kosten angefallen sind (z.B. durch Einzelverbindungsnachweise).
Alternativ ist eine pauschale Erstattung möglich: Der Arbeitgeber kann seinem Arbeitnehmer monatlich 20 € der Telefonrechnung - maximal 20 % der Kosten - steuerfrei erstatten. Dabei ist irrelevant, wie oft der Arbeitnehmer sein Handy dienstlich nutzt (R 3.50 Abs. 2 Satz 4 LStR).
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