BFH bestätigt Lohnsteueroptimierung: So übernehmen Arbeitgeber Handykosten steuerfrei

Der BFH eröffnet mit einem aktuellen Urteil eine neue Gestaltungsmöglichkeit für Diensthandys. Die Richter erklärten ein Modell für zulässig, mit dem Arbeitgeber sämtliche Verbindungskosten für ein ursprünglich privat angeschafftes Handys steuer- und sozialabgabenfrei übernehmen können. Wie das genau funktioniert, erläutert dieser Beitrag.

Steuerfreie Erstattung bei Nutzung des Privathandys

Telefoniert ein Arbeitnehmer mit seinem privaten Smartphone für seinen Arbeitgeber, kann der die Kosten vollständig steuerfrei erstatten. Dafür muss jedoch nachgewiesen werden, welche Kosten angefallen sind (z.B. durch Einzelverbindungsnachweise).

Alternativ ist eine pauschale Erstattung möglich: Der Arbeitgeber kann seinem Arbeitnehmer monatlich 20 € der Telefonrechnung - maximal 20 % der Kosten - steuerfrei erstatten. Dabei ist irrelevant, wie oft der Arbeitnehmer sein Handy dienstlich nutzt (R 3.50 Abs. 2 Satz 4 LStR).

Beachte Auch bei der pauschalen Methode müssen die Kosten nachgewiesen werden. Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber jedoch nur drei private Rechnungen bei der erstmaligen steuerfreien Erstattung vorlegen. Daraus wird der Durchschnitt errechnet. Die drei Rechnungen müssen aufeinander folgende Rechnungen sein. Die Durchschnittskosten können so lange zugrunde gelegt werden, bis sich die Verhältnisse ändern (z.B. der Handyvertrag).

Steuerfreie Erstattung bei Diensthandys