BGH - 01.03.1956 (3 StR 462/55) - DRsp Nr. 1996/15507
BGH, vom 01.03.1956 - Aktenzeichen 3 StR 462/55
DRsp Nr. 1996/15507
Die Einkommensteuer ist verkürzt, wenn infolge steuerunehrlichen Verhaltens des Steuerpflichtigen eine Veranlagung unterbleibt oder verspätet vorgenommen wird.