BGH - 10.05.1962 (3 StR 2/62) - DRsp Nr. 1996/15338
BGH, vom 10.05.1962 - Aktenzeichen 3 StR 2/62
DRsp Nr. 1996/15338
Bei einem versuchten Vergehen ist aufgrund einer Gesamtbeurteilung aller wesentlichen Tatumstände und der Täterpersönlichkeit darüber zu entscheiden, ob die Strafe gemildert werden soll und welche Strafe innerhalb des gewählten Strafrahmens festzusetzen ist.