Vgl. auch BGH, DStZ/B 1967, 22 (Berater des Steuerpflichtigen); BGH, DStR 1952, 445 (Angestellte des Steuerpflichtigen); BGH, NJW 1955, 192 (Steuerbeamte).
Weiterhin kommen als Täter in Betracht z.B.
- gesetzliche Vertreter natürlicher Personen i.S. von § 34 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 AO
- gesetzliche Vertreter von juristischen Personen des privaten Rechts i.S. von § 34 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 AO
- Geschäftsführer von nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen und Vermögensmassen i.S. von § 34 Abs. 1 Satz 2 Alt. 3 AO
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