BGH - 20.02.1962 (1 StR 371/61) - DRsp Nr. 1996/15344
BGH, vom 20.02.1962 - Aktenzeichen 1 StR 371/61
DRsp Nr. 1996/15344
Die Gewährung von Ausfuhrvergütungen stellt einen Steuervorteil i.S. des § 396 Abs. 1 RAbgO dar. Diese Beurteilung ist unabhängig davon, ob bei wahrheitsgemäßen Angaben möglicherweise auf Grund des tatsächlich gegebenen Sachverhaltes eine Vergütung hätte beansprucht werden können.