BGH vom 20.02.1962
1 StR 571/61
Normen:
AO § 370 Abs. 4 S. 3;
Fundstellen:
NJW 1962, 2311

BGH - 20.02.1962 (1 StR 571/61) - DRsp Nr. 1996/15345

BGH, vom 20.02.1962 - Aktenzeichen 1 StR 571/61

DRsp Nr. 1996/15345

Die Gewährung von Ausfuhrvergütungen stellt einen Steuervorteil dar. Diese Beurteilung ist unabhängig davon, ob bei wahrheitsgemäßen Angaben möglicherweise aufgrund des tatsächlich gegebenen Sachverhalts eine Vergütung hätte beansprucht werden können.

Normenkette:

AO § 370 Abs. 4 S. 3;

Hinweise: