BGH - 20.02.1962 (1 StR 571/61) - DRsp Nr. 1996/15345
BGH, vom 20.02.1962 - Aktenzeichen 1 StR 571/61
DRsp Nr. 1996/15345
Die Gewährung von Ausfuhrvergütungen stellt einen Steuervorteil dar. Diese Beurteilung ist unabhängig davon, ob bei wahrheitsgemäßen Angaben möglicherweise aufgrund des tatsächlich gegebenen Sachverhalts eine Vergütung hätte beansprucht werden können.