Die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 3 gegen den Beschluss des Landgerichts München II - 7. Zivilkammer - vom 16. August 2019 wird zurückgewiesen.
Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens beträgt 917.957,14 € für die Gerichtskosten und die anwaltliche Vertretung der Beteiligten zu 4 und 5 und 148.250 € für die anwaltliche Vertretung der Beteiligten zu 3.
I.
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