Bindungswirkung eines Feststellungsbescheids nach § 17 Abs. 2 GrEStG Keine widerstreitende Steuerfestsetzung bei nicht mehr identischen Sachverhalten Anwendungsbereich von § 16 Abs. 2 Nr. 2 GrEStG
FG München, Urteil vom 26.10.2011 - Aktenzeichen 4 K 3557/08
DRsp Nr. 2012/12252
Bindungswirkung eines Feststellungsbescheids nach § 17 Abs. 2GrEStG Keine widerstreitende Steuerfestsetzung bei nicht mehr identischen Sachverhalten Anwendungsbereich von § 16 Abs. 2 Nr. 2GrEStG
1. Ein Feststellungsbescheid nach § 17 Abs. 2GrEStG entfaltet in seinem Regelungsbereich, wozu auch die Frage der Steuerbarkeit gehört, Bindungswirkung (§ 182 Abs. 1AO). Eine widerstreitende Festsetzung kann daher hinsichtlich der für den Grunderwerbsteuerbescheid als Folgebescheid bindenden Feststellungen nicht bestehen.2. Zwei die Übertragung von Grundbesitz sowie die spätere Rückübertragung dieses Grundbesitzes betreffende Feststellungsbescheide nach § 17 Abs. 2GrEStG können keine widerstreitende Steuerfestsetzung nach § 174 Abs. 4AO begründen, wenn sie nicht denselben Sachverhalt betreffen.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Steufa-Z" abrufen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.