Bezugnehmend auf das o. g. BMF-Schreiben vom 30. September 2019, mit dem im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren für die Voranmeldungszeiträume ab Januar 2020 die Vordruckmuster USt 1 A (Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020), USt 1 H (Antrag auf Dauerfristverlängerung und Anmeldung der Sondervorauszahlung 2020) und USt 1 E (Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020) eingeführt wurden, sowie auf das o. g. BMF-Schreiben vom 17. Dezember 2019, mit dem das Vordruckmuster USt 1 E (Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020) neu bekanntgegeben wurde, gilt Folgendes:
(1) Im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren wird für die Voranmeldungszeiträume ab Juli 2020 das beiliegende Vordruckmuster neu bekannt gegeben:
- USt 1 E | Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020 |
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