Bezugnehmend auf das o. g. BMF-Schreiben vom 17. Dezember 2019, mit dem für die Abgabe der Umsatzsteuererklärung 2020 die Vordruckmuster USt 2 A (Umsatzsteuererklärung 2020) und USt 2 E (Anleitung zur Umsatzsteuererklärung 2020) sowie die Anlage UN zur Umsatzsteuererklärung 2020 und Anlage FV zur Umsatzsteuererklärung 2020 eingeführt wurden, gilt Folgendes:
(1) Für die Abgabe der Umsatzsteuererklärung 2020 wird das beiliegende Vordruckmuster neu bekannt gegeben:
- USt 2 E | Anleitung zur Umsatzsteuererklärung 2020 |
(2) Durch Artikel 3 Nummer 3 i. V. m. Artikel 12 Absatz 1 des Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) vom 29. Juni 2020 (BGBl I 2020 S.
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