BMF - Schreiben vom 02.06.2014
IV D2 - S - 7200/13/10005

BMF - Schreiben vom 02.06.2014 (IV D2 - S - 7200/13/10005) - DRsp Nr. 2014/80531

BMF, Schreiben vom 02.06.2014 - Aktenzeichen IV D2 - S - 7200/13/10005

DRsp Nr. 2014/80531

Umsatzsteuer; Trennung der Entgelte bei Veräußerung von Print- und E-Paper-Abonnements einer Zeitung bzw. von gedrucktem Buch und E-Book zu einem Gesamtverkaufspreis

Schreiben des BDZV Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e. V., des VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e. V. und des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels e. V. vom 11. September 2013 und vom 24. Februar 2014

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre o. g. Schreiben. Hierzu nehme ich unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wie folgt Stellung:

  • Einheitlichkeit der Leistung

    Wird neben der Abgabe einer gedruckten Zeitung bzw. eines gedruckten Buchs auch gleichzeitig der elektronische Zugang zum E-Paper bzw. zum E-Book eingeräumt, ist zu prüfen, ob von einer einheitlichen Leistung oder aber von mehreren getrennt zu beurteilenden selbständigen Leistungen auszugehen ist. Es ist das Wesen des fraglichen Umsatzes zu ermitteln, um festzustellen, ob der Unternehmer dem Abnehmer mehrere selbständige Hauptleistungen oder eine einheitliche Leistung erbringt. Dabei ist auf die Sicht des Durchschnittsverbrauchers abzustellen (vgl. Abschnitt 3.10 Absatz 1 UStAE).