BMF - Schreiben vom 02.12.2003
IV A 2 - S 2743 - 5/03

BMF - Schreiben vom 02.12.2003 (IV A 2 - S 2743 - 5/03) - DRsp Nr. 2008/87244

BMF, Schreiben vom 02.12.2003 - Aktenzeichen IV A 2 - S 2743 - 5/03

DRsp Nr. 2008/87244

allgemeine Vorschriften: § 8 KStG; Ertragsteuerliche Beurteilung des Forderungsverzichts des Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft gegen Besserungsschein; Folgen aus der Entscheidung des Großen Senats des BFH vom 9. Juni 1997 (BStBl 1998 II S. 307)

Nach dem Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird zu der ertragsteuerlichen Beurteilung des Forderungsverzichts des Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft gegen Besserungsschein wie folgt Stellung genommen:

1. Allgemeines

Der Erlass einer Forderung eines Gesellschafters gegenüber der Gesellschaft (§ 397 Abs. 1 BGB) führt aus Sicht der Gesellschaft zum Erlöschen einer Verbindlichkeit. Die Vereinbarung, dass die Forderung bei Eintritt der im Besserungsschein genannten Bedingungen wieder auflebt, steht dem nicht entgegen (vgl. BFH-Urteil vom 30. Mai 1990,BStBl 1991 II S. 588).