BMF - Schreiben vom 03.01.2012
IV D 2 - S 7100b/11/10001

BMF - Schreiben vom 03.01.2012 (IV D 2 - S 7100b/11/10001) - DRsp Nr. 2012/80148

BMF, Schreiben vom 03.01.2012 - Aktenzeichen IV D 2 - S 7100b/11/10001

DRsp Nr. 2012/80148

Umsatzsteuer; Übertragung von Gesellschaftsanteilen als Geschäftsveräußerung im Ganzen, Anwendung des BFH-Urteils vom 27. Januar 2011 - V R 38/09 -

Mit Urteil vom 27. Januar 2011 - V R 38/09 -Das Urteil wird zeitgleich im Bundessteuerblatt II veröffentlicht. hat sich der Bundesfinanzhof auch zum Vorliegen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen bei der der Veräußerung von Gesellschaftsanteilen geäußert. Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Anwendung dieser Entscheidung Folgendes:

Gemäß § 1 Abs. 1a UStG unterliegen die Umsätze im Rahmen einer Geschäftsveräußerung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen nicht der Umsatzsteuer. Eine Geschäftsveräußerung liegt vor, wenn die wesentlichen Grundlagen eines Unternehmens oder eines in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführten Betriebs im Ganzen entgeltlich oder unentgeltlich übereignet oder in eine Gesellschaft eingebracht werden. Der erwerbende Unternehmer tritt an die Stelle des Veräußerers.