Das BMBF hat seine ressortspezifischen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kosten- und Ausgabenbasis zur Projektförderung überarbeitet. Die neu gefassten Nebenbestimmungen wurden am 18. Oktober 2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht und gelten für BMBF- Projekte mit einem Laufzeitbeginn ab dem 19. April 2018.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird Abschnitt 10.2 Abs. 10 Satz 1 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UStAE) vom 1. Oktober 2010, BStBl 2010 I S. 864, der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 13. Juli 2020 - III C 2 - S 7280-a/19/10001 :001 (2020/0661295), BStBl 2020 I S. xxxx, geändert worden ist, wie folgt geändert:
Nummer 1 wird wie folgt gefasst:
„1.
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