Der BFH vertritt im Urteil vom 22. Februar 2006 (a.a.O.) die Auffassung, dass in Ermangelung eines Antrags nach § 34 Abs. 14 KStG auf Beendigung des Besteuerungszeitraums zum 31. Dezember 2000 bei systemübergreifenden Liquidationen für die gesamte Liquidation neues Recht anzuwenden ist. Er sieht den Besteuerungszeitraum 1. Januar 1998 - 31. Dezember 2000 als erstes „Wirtschaftsjahr” im neuen Recht an. Mithin sei das Körperschaftsteuerguthaben auf den 31. Dezember 2000 festzustellen. Es stehe damit für eine Verwendung im Veranlagungszeitraum 2001 zur Verfügung.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind die Rechtsgrundsätze des Urteils nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|