Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Anwendungserlass zur Abgabenordnung vom 31. Januar 2014 (BStBl I 2014 S.
Nummer 7 des AEAO zu § 30 wird folgt geändert:
a)
Im Spiegelstrich „- § 40 Abs. 6 und § 46 Abs. 3 des Gerichts- und Notarkostengesetzes“ wird das Wort „und“ durch ein Komma ersetzt.
b)
Im Spiegelstrich „- § 6 Abs. 5 des Unterhaltsvorschussgesetzes“ wird der Punkt am Ende durch das Wort „und“ ersetzt.
c)
Folgender Spiegelstrich wird angefügt:
„- §
In der Nummer 3.1 des AEAO zu § 31 wird das Klammerzitat „(§ 240 Abs. 4 Satz 2 SGB V)“ wird durch das Klammerzitat „(§ 240 Abs. 1 Satz 3 SGB V)“ ersetzt.
Der letzte Satz der Nummer 4 des AEAO zu § 88 wird wie folgt gefasst:
„Vgl. hierzu BMF-Schreiben vom 30.7.2008,BStBl I 2008 S.
Der AEAO zu § 138a wird wie folgt geändert:
a)
Absatz 2 wird wie folgt gefasst:
„Datenquellen
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