BMF - Schreiben vom 04.09.2015
IV C 5 - S 2439/15/10001

BMF - Schreiben vom 04.09.2015 (IV C 5 - S 2439/15/10001) - DRsp Nr. 2015/80539

BMF, Schreiben vom 04.09.2015 - Aktenzeichen IV C 5 - S 2439/15/10001

DRsp Nr. 2015/80539

Bekanntmachung des Vordruckmusters für die Bescheinigung der 2015 angelegten vermögenswirksamen Leistungen (Anlage VL 2015)

Das Vordruckmuster für die Bescheinigung der 2015 angelegten vermögenswirksamen Leistungen (Anlage VL 2015) wird hiermit in der Anlage bekannt gemacht (§ 15 Absatz 1 des Fünften Vermögensbildungsgesetzes, § 5 der Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes).

Der Vordruck hat das Format DIN A 4.

Der Vordruck kann auch maschinell hergestellt werden. Im Interesse einer korrekten Erfassung (maschinelle Beleglesung) muss der maschinell hergestellte Vordruck sämtliche Angaben in gleicher Anordnung enthalten und in Format, Aufbau, Druckbild und Wortlaut dem bekannt gemachten Vordruck entsprechen. Insbesondere darf ein maschinell hergestellter Vordruck bezüglich folgender Punkte nicht vom amtlichen Muster abweichen:

  • keine Hinterlegung in Farbe oder Grauwerten,

  • keine Kammboxen und keine Erläuterungstexte in den Datenfeldern,

  • Schriftgrößen,

  • keine Serifenschriften,

  • keine zusätzlichen Inhalte wie Erläuterungstexte und Informationen des Anlageinstituts,

Unternehmens, Empfängers.