Der Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit Bezugsschreiben b) angeregt, das BdF-Schreiben vom 9.6.1970 - IV B 3 - S 2284 - 15/70 - nicht mehr anzuwenden, weil im Hinblick auf die inzwischen differenziertere Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur einkommensteuerlichen Berücksichtigung von Krankheitskosten, insbesondere auch der Aufwendungen anläßlich von Krankenbesuchen (BFH-Urteil vom 02.03.1984 - BStBl 1984 II S. 484) und auch von Beerdigungskosten (BFH-Urteil vom 17.09.1987 - BStBl 1988 II S. 130 i.V.m. der Anmerkung in HFR 1988 S. 212), die damals bundeseinheitlich getroffene Regelung überholt ist. Diese Auffassung wird vom BMF und den anderen Ländern geteilt.