BMF - Schreiben vom 04.10.1989
IV B 6 - S 2334 - 149/89

BMF - Schreiben vom 04.10.1989 (IV B 6 - S 2334 - 149/89) - DRsp Nr. 2008/87103

BMF, Schreiben vom 04.10.1989 - Aktenzeichen IV B 6 - S 2334 - 149/89

DRsp Nr. 2008/87103

Lohnsteuerliche Behandlung des geldwerten Vorteils aus der unentgeltlichen Nutzung eines Dienstkraftwagens mit Sicherheitsausrüstung: ; Gestellung eines Fahrers

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Besprechung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die steuerliche Erfassung der Fahrergestellung folgendes:

Wenn einem Arbeitnehmer aus Sicherheitsgründen ein sondergeschützter (gepanzerter) Kraftwagen, der zum Selbststeuern nicht geeignet ist, einschließlich eines Kraftfahrers auch für Privatfahrten vom Arbeitgeber unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird, ist von der steuerlichen Erfassung der Fahrergestellung abzusehen. Es ist dabei unerheblich, in welcher Gefährdungsstufe der Arbeitnehmer eingeordnet ist.